Pflicht zur Auflistung der Musiktitel

Seit Anfang 2010 sind nicht nur die GEMA-Tarife um 0,5 Prozent gestiegen auch muss jeder Veranstalter von Live-Musikaufführungen der GEMA eine Aufstellung über die benutzten Werke (Musikfolgen) übersenden. Diese Aufstellungen sollen der GEMA eine gerechte Verteilung der erzielten Einnahmen unter den Urhebern ermöglichen. Die GEMA stellt dem Veranstalter dazu entsprechende Musikfolgevordrucke zur Verfügung, die online heruntergeladen und ausgedruckt werden können. More…

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